Vermögensbildung

Die Formen der Vermögensbildung für Arbeitnehmer sind vielfältig und werden auch häufig verwendet. Dennoch verschenkt eine Vielzahl der Arbeitnehmer bares Geld, indem sie noch immer nicht die Möglichkeiten des Vermögensbildungsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ausschöpfen. Das aus der Vermögensbildung gewonnene Kapital kann unter anderem zur Sicherung einer privaten Altersvorsorge genutzt werden, da besonders für jüngere Arbeitnehmer und Berufseinsteiger die gesetzlichen Formen der Altersvorsoge zunehmend unsicher werden und nicht mehr ausreichen, um den Lebensunterhalt nach dem Berufsleben zu sichern.

Das Vermögensbildungsgesetz ermöglicht jedem Arbeitnehmer, vermögenswirksame Leistungen anzulegen und dafür unter bestimmten Voraussetzungen vom Staat eine Sparzulage für ihre Anlage zu erhalten. Die Höhe dieser Sparzulage beträgt in den alten Bundesländern 18. Als vermögenswirksame Leistungen werden vom Gesetz her Geldleistungen des Arbeitgebers angesehen, die neben Teilen des Arbeitslohns dem Arbeitnehmer aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages zustehen. Dabei schwankt die Höhe dieser vermögenswirksamen Leistungen von Branche zu Branche. Während Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst in der Regel gerade einmal 6,50 Euro erhalten, bekommen andere vielfach höhere Beträge, besipielsweise in der Chemieindustrie.

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Für derzeit maximal 870 Euro im Jahr kann der Arbeitnehmer diese Sparzulage erhalten. Dafür muss er jedoch folgende Voraussetzung erfüllen: die Anlage muss in eine der nachfolgenden Anlageformen investiert werden und seine Einkommensgrenze darf einen gewissen Wert nicht übersteigen. Bei Alleinstehenden liegt die Einkommensgrenze bei 17.900 Euro im Jahr und bei Verheirateten bei 35.800 Euro. Sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepaare werden die Einkommensgrenzen erhöht, wenn diese Kinder haben, wobei gilt, je mehr Kinder in einem Haushalt leben, desto höher sind die Einkommensgrenzen. Werden die Einkommensgrenzen überschritten, kann zwar die Anlage der vermögenswirksamen Leistung erfolgen, jedoch verliert der Arbeitnehmer sein Recht auf die staatliche Sparzulage.

Bei der Vermögensbildung sollte jeder Arbeitnehmer drei Grundprinzipien beachten. Zum ersten gilt, je früher man anfängt, Kapital anzusparen, desto kleiner fallen womöglich die monatlichen Sparraten aus. Auf lange Sicht profitiert der Anleger schließlich von den Zinserträgen, die seine Kapitaklanlage abwirft. Als Zweites sollte man bei seiner Anlage darauf achten, dass sich die persönliche Anlagestrategie nach dem Lebensalter, der Lebenssituation, dem bisher erzielten Vermögen und den individuellen Zielen richtet. Will der Anleger schnell über sein Kapital verfügen, sich später eine eigene Immobilie zulegen oder seine Altersvorsorge sichern? Als Drittes sollte man unbedingt die Inflationsrate, also die laufende Geldentwertung bachten. Sie sorgt nämlich für eine schleichende Entwertung des Kapitals, vor allem bei Wertpapieren, Bankprodukten oder Versicherungen. Investiert man sein Kapital in Sachwerte wie Immobilien, Aktien oder Investmentfonds, so profitieren diese in aller Regel von der allgemeinen Verteuerung und Preissteigerung.

Die Anlageformen, für die eine Sparzulage im Sinne des Vermögensbildungsgesetz vorgesehen ist, sind neben dem Bausparen das Investmentsparen und die Lebensversicherung. Für alle Anlageformen gilt eine sogenannte Sperrfrist, die sich je nach Anlageform in ihrer Dauer unterscheidet. Ist diese abgelaufen, kann der Anleger frei über das gewonnene Kapital verfügen.

Beim Bausparen, eine der beliebtesten und sichersten Form der Vermögensbildung in Deutschland, schließt der Arbeitnehmer einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Das Ziel des Bausparvertrages ist in den meisten Fällen die Schaffung eines Grundstockes für die eigenen vier Wände, da das angesparte Kapital dann für ein Bauspardarlehen genutzt werden kann. Dies kann dann sowohl für den Bau eines Einfamilienhauses verwendet werden als auch für den Erwerb einer Eigentumswohnung. Die Bedingungen, die mit dem Bausparen einher gehen, sind für den Anleger sehr günstig und dauerhaft festgeschrieben, was bedeutet, dass sie, einmal festgelegt, keiner Änderung unterworfen wird.

Dennoch ist ein Bausparvertrag sehr flexibel. Je nachdem, welche Tarifart der Anleger wählt, unterscheidet sich auch die Höhe der Zinsen für das angesparte Kapital bzw. für das spätere Darlehen. Wer also kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen möchte, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist, wählt am besten von Anfang an einen Tarif, der hohe Zinsen in der Ansparphase gewährt.

In der Regel beträgt die Sperrfrist bei Bausparverträgen 7 Jahre. Danach kann der Anleger frei über das angesparte Kapital plus die dabei erwirtschafteten Zinsen verfügen. Darüberhinaus kann der Staat eine sogenannte Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,8, wenn er sich am Produktivkapital beteiligt. Maximal jedoch werden 400 Euro vom Staat gefördert.

Dabei bewirkt die Wertentwicklung des Fonds, sofern er sich positiv entwickelt, dass das vom Anleger investierte Kapital in den meisten Fällen stetig wächst. Ist dann die Sperrfrist, die hier ebenfalls 7 Jahre beträgt, vergangen, kann der Anleger frei über einen hohen Geldbetrag verfügen.

Ebenso zur Vermögensbildung bestens geeignet ist die sogenannte klassische Kapital-Lebensversicherung. Dies gilt besonders dann, wenn das Einkommen des Anlegers bei Alleinstehenden eine Höhe von 17.900 Euro und bei Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigt. Auf die Beiträge zur Lebensversicherung erhält der Arbeitnehmer zwar keine Arbeitnehmersparzulage (derzeit 9 steuerfrei ist. Bei Anlagen in einem Bausparvertrag oder in einem Investentfonds müssen jedoch die Zinserträge komplett gemäß der geltenden Gesetze versteuert werden.

Eine weitere Form der Vermögensbildung, die jedoch nicht durch das Vermögensbildungsgesetz staatlich gefördert wird, kann die Mitarbeiterbeteiligung am Gewinn eines Unternehmens sein, in dem der Arbeitnehmer angestellt ist. Diese Möglichkeit bieten immer mehr große Konzerne an, aber auch gut laufende mittelständische Unternehmen. Diese räumen ihren Mitarbeitern großzügige und gewinnbringende Konditionen ein. Die wichtigsten Anlageformen innerhalb der Mitarbeiterbeteiligung sind: Belegschaftsaktien, Arbeitgeberdarlehen und Gewinnschuldverschreibungen. Allerdings beteiligt sich der Arbeitnehmer immer auch am Risiko des Unternehmens. Deshalb ist es wichtig, schon von vornherein zu klären, welche Auswirkungen das auf die Mitgliederbeteiligung haben kann.

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