Schenkungssteuer: Vater Staat erbt mit

In den nächsten zehn Jahren werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge Vermögen im Wert von zwei Billionen Euro vererbt werden. Zu Lebzeiten beschäftigen sich allerdings die wenigsten damit, was aus ihrem Vermögen einmal wird. Und der Mehrzahl ist auch nicht bewusst, in welchen Ausmaßen Vater Staat dann bei den Erben die Hand aufhält.

Je nach Verwandtschaftsgrad werden nach Abzug der Freibeträge bis zu 29 Prozent Schenkungssteuer fällig.  Werden z. B. dem Nachwuchs 300.000 Euro vererbt, muss er nach Abzug des Freibetrags von 205.000 Euro auf den Rest von 95.000 Euro elf Prozent Schenkungssteuer, also 10.450 Euro bezahlen. 

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Weitaus höher fällt die Steuer aus, wenn der Erblasser sein Vermögen beispielsweise seiner Lebensgefährtin hinterlässt. Dann beträgt der Freibetrag nur 5.200 Euro. Auf den Restbetrag von 294.800 Euro wird eine Steuer von 29 Prozent fällig, das sind stolze 85.492 Euro. Für diejenigen, die keine direkten Verwandten haben, denen sie ihr Erbe hinterlassen wollen, oder in den Fällen, wo die potenziellen Erben selbst finanziell schon gut genug gestellt sind, gibt es aber auch eine sehr sinnvolle Alternative, an die oft nicht gedacht wird: die Gründung einer eigenen Stiftung zu Lebzeiten, die später dann als Erbin eingesetzt wird. In diesem Fall wird keine Schenkungssteuer fällig, im Gegenteil. Nach dem neuen Stiftungsrecht können Stifter mit der Stiftungsgründung bis zu 300.000 Euro in zehn Jahren plus weitere 20.000 Euro pro Jahr absetzen, so der Stiftungsexperte Lothar Pues (Geschäftsführer der Pues Steuerberatungsgesellschaft, Essen). Insgesamt können also 500.000 Euro in zehn Jahren steuermindernd geltend gemacht werden.

Der Vorteil einer Stiftung besteht aber natürlich nicht nur darin, dass das Vermögen ungeschmälert erhalten bleibt. Mit einer Stiftung, beispielsweise um sozial benachteiligte Kinder, Forschungsvorhaben, den Umwelt- oder Tierschutz zu unterstützen, leistet der Stifter eine wertvolle Aufgabe für das Gemeinwohl. Er hat dann außerdem die Gewissheit, dass sein Vermögen auch nach seinem Tode sinnvoll für den von ihm bestimmten Stiftungszweck verwendet wird. Wer sich mit dem Thema Gründung einer eigenen Stiftung näher beschäftigen möchte, kann bei der Deutschen Stiftungsagentur gegen einen rückadressierten und mit 1,53 Euro frankierten DIN A 4 Briefumschlag eine Broschüre bestellen (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel.: 02131/66 22 221, Fax: 02131/66 22 225, info@stiftungsagentur.de <http://www.deutsche-stiftungsagentur.de>).

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