Nebenher Geld verdienen ist für viele kein Spaß sondern eine Notwendigkeit angesichts von Krise und Geldentwertung. Aber auch diejenigen, die ganz gut Geld verdienen, brauchen zusätzliche Mittel für Wohnung oder Garten oder für den nächsten Urlaub. Deshalb lohnt es sich für jeden, darüber nachzudenken, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Nebentätigkeiten zu beachten sind und welche konkreten Möglichkeiten sich für Nebenverdienst bieten.
In Deutschland geschieht das Einnehmen eines Nebenverdienstes oft „schwarz“, was aber nicht unbedingt sinnvoll ist, denn die rechtlichen Regeln bezüglich Steuern und Sozialversicherung sind dann günstig für Nebenjobs, wenn diese pro Monat unter 400 Euro Einnahmen bleiben. Solche Jobs gelten als „400-Euro-Jobs“ und werden vom Arbeitgeber pauschal für die Sozialversicherung und die Einkommenssteuer herangezogen. Dies bedeutet, dass man als Jobleistender keine Steuern und Sozialversicherung für die 400-Euro-Jobs zu entrichten hat. Auch muss man diesen Job und die Einnahmen nicht dem Finanzamt anzeigen.
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Allerdings darf man den Job nicht ohne Anzeige beim Hauptarbeitgeber antreten. Denn dieser hat Anspruch auf die volle Leistung des Mitarbeiters. Allerdings darf der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht ablehnen, wenn diese den Mitarbeiter in seiner normalen Arbeit nicht beeinträchtigen. „Vergisst“ man diese Mitteilung an den Arbeitgeber, dann könnte Abmahnung und Kündigung die Folge sein.
Der 400-Euro-Job als Nebenverdienst ist nur eine Möglichkeit des Geldverdienens in der Freizeit. Wer nebenberuflich selbstständig tätig ist, der kann dies auch ohne Sozialversicherung und Finanzamts-Anzeige zunächst beginnen. Zum Beispiel in dem man altes Mobilar und alte Bücher über eBay verkauft. Allerdings könnte das Finanzamt bei einem Super-Verkäufer durchaus gewerbliche Tätigkeit unterstellen. Deshalb sollte man diese Tätigkeit dann dem Finanzamt anzeigen, wenn die Umsätze höher als mehrere Tausend Euro pro Jahr betragen. Dann wäre auch ein Gewerbeschein fällig, den man aber recht einfach und preiswert bekommen kann. Der Vorteil dieser Anzeige ist die Möglichkeit der Absetzung von Kosten als Werbungskosten. Möglicherweise läuft der Nebenjob so gut, dass man ihn zum Hauptjob macht und in die Existenzgründung einsteigt.
Das Internet bietet inzwischen viele Möglichkeiten des Nebenverdienstes. So kann man Text aufgaben, Übersetzungsarbeiten und Fotoaufträge über das Internet akquirieren. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Internet-Börsen, die eine Vermittlung zwischen Kunden und Auftraggebern sicherstellen. Wer Spaß am Schreiben hat, der kann auch einen Blog betreiben und in einer Nische interessanten und abwechslungsreiche Artikel schreiben. Findet dieser Blog eine gewisse Resonanz, dann kann man über ihn bezahlte Werbung und bezahlte Links generieren. Der Verdienst ist umso höher, je mehr Besucher man dazu gewinnen kann, diese Werbung anzuklicken.
Unterstützung bei der Arbeit am PC wird auch sehr gerne über das Internet vermittelt. Hier kann man den eigenen eBay-Handel zum Vermittlung von anderen Verkaufsinteressenten nutzen. Die Geschäftsidee für diese Art von Nebentätigkeit ist immer, dass man den Leuten hilft, die bisher wenig mit Computer und Internet zu tun hatten. Und für die Vermittlung dieser Leistung kassiert man einfach eine gewisse Provision ab. Das ist für beide Seiten von Vorteil.
Auch im Bereich der Nachhilfe gibt es inzwischen einige Internet-Börsen, die dafür sorgen, dass Nachhilfe-Lehrer und Nachhilfe-Schüler zusammenkommen können. Je nach Börse kann der Lehrer seine Honorare im gewissen Rahmen selbst gestalten.
Das Internet hat auch recht hohen Bedarf an Online-Beratung, Online-Schulung und Online-Hilfe. Wer hier seine besonderen Stärken entwickelt hat, der kann diese Arbeit nach Feierabend und am Wochenende umsetzen. Für Tutoren auf Lern-Plattformen und für Helfer bei Hotlines gibt es hohen Bedarf. Allerdings ist die Bezahlung sehr unterschiedlich. Hier macht es Sinn sich für einen bestimmten Bereich zu spezialisieren, damit man gegenüber Konkurrenzbewerbern ein Alleinstellungsmerkmal vorweisen kann.
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