Internetshop eröffnen

Das Internet hat bereits vielen Menschen ermöglicht, sich beruflich selbstständig zu machen oder sich den Traum zu erfüllen, exklusive Artikel zu verkaufen. Denn im Internet präsentiert sich dem Besitzer eines Geschäfts der größtmögliche Kundenpool, den er jemals ansprechen wird. Auf diese Weise können sich fachkundige Menschen spezialisieren und erreichen trotzdem einen breiten Kundenkreis, andere hingegen bekommen dadurch erst den Mut, sich selbst als Geschäftsleute zu versuchen. Tatsächlich kann mit der richtigen Planung des Internetshops kaum etwas schiefgehen.

Ideen sammeln
Jedem Geschäft liegt eine zündende Idee zugrunde, die auch der Betreiber des Internetshops braucht. Tatsächlich wissen die meisten bereits, was sie verkaufen wollen und worauf sie sich spezialisieren können, da sie auf diesem Gebiet bereits hervorragende Kenntnisse haben. Der erste Schritt ist damit getan – im zweiten geht es um das konkrete Sortiment. Um dieses auszuarbeiten, sollten künftige Shopbetreiber andere Internetshops besuchen, die ein gleiches oder ähnliches Angebot haben. Dort kann man sich über interessante Marken oder Erweiterungen für das eigene Grundsortiment informieren. Bereits in dieser Phase kann man sich die Kataloge der Marken kommen lassen oder sich mit ihnen direkt in Verbindung setzen, um mehr zu erfahren und zu entscheiden, welche Hersteller man führen möchte.

Gewerbeanmeldung

Jedes Gewerbe muss in Deutschland angemeldet werden: Das gilt auch für den Internetshop. Sobald feststeht, dass man das Projekt ins Leben rufen möchte, sollte man sich beim Gewerbeamt des Wohnorts melden und dort das Gewerbe anmelden. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Gemeinde auf etwa 10-25€. Je nach Gewinn kann es sinnvoll sein, die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Wer weniger als 50.000 € Gewinn im Jahr generieren wird, kann diese beanspruchen und muss auf den Rechnungen keine MwSt ausweisen. Die meisten Online-Shops sehen jedoch davon ab, da sie auch Anschaffungen tätigen müssen – der Nachteil bestünde darin, dass sie die MwSt auf Geschäftsausgaben nicht erstattet bekommen, was ohne die Kleinnternehmerregelung der Fall wäre.

Webdesign und SEO-Optimierung

Der nächste Schritt besteht darin, den Online-Shop ins Leben zu rufen. Wer kein ausgebildeter Webdesigner ist, sollte deswegen zuerst einen Webdesigner mit der optischen Gestaltung beauftragen. Dazu kann man sich entweder an eine Agentur oder an selbstständige Webdesigner wenden. Selbstständige arbeiten meist günstiger als die Agentur, was gerade für Startup-Unternehmen von Vorteil sein kann. Agenturen hingegen bieten auch die übrigen erforderlichen Leistungen aus einer Hand an, sodass eine einheitliche Arbeit entsteht. Denn es kommt nicht nur auf das Webdesign an – anschließend muss die Seite für die Suchmaschine optimiert werden, sodass Marketing-Strategien funktionieren. Die dazugehörige Strategie wird von der ausgesuchten Agentur auf Wunsch ebenfalls betreut und durchgeführt. Gleichzeitig wird eine Shopsoftware zur Verwaltung installiert, sodass man künftig alles alleine regeln kann. Dieses sollte man sich genau erklären lassen oder sich vorher dazu ein Lehrbuch besorgen, damit man den Internetshop auch auf sich allein gestellt noch betreiben kann.

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Versand, Bezahlung und AGB
Neben dem obligatorischen Impressum braucht der neue Internetshop auch allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz ABG. Dafür kann man eine Standardvorlage verwenden und einige Punkte entsprechend den eigenen Wünschen anpassen. Die Bezahlung und der Versand sind beispielsweise individuelle Regelungen, die in Standard-AGBs abgeändert werden sollten. Beim Versand sollte man sich auf einige wenige Möglichkeiten und einen Dienstleister beschränken, denn das vereinfacht die Arbeit erheblich. Die Deutsche Post bietet beispielsweise speziell für Gewerbetreibende den Service, bestellte Ware vom Firmensitz aus abzuholen – wenn das das eigene Homeoffice ist, wird die Post auch von dort jeden Tag abgeholt. Andere Anbieter haben allerdings auch interessante Angebote, die man sich zumindest angesehen haben sollte. Die Versandarten sollten für die Klarheit beim Kunden gering gehalten werden, dafür müssen allerdings mehrere Möglichkeiten der Bezahlung zur Verfügung stehen. VISA- und Mastercard sowie Überweisung, Vorkasse, Lastschrift, Nachnahme und Rechnung gehören zu den Standardmethoden, die immer zur Verfügung stehen sollten. Inzwischen werden auch Bezahlsysteme wie PayPal, ClickandBuy, Moneybookers oder Sofortüberweisung von vielen Kunden gefordert, da sie gern genutzt werden. Alle Möglichkeiten sorgen dafür, dass man das Geld schnell in der Hand hat und gefahrfrei versenden kann.

Mitarbeiter – ja oder nein?

Mitarbeiter sind gerade zu Beginn des neuen Internetshops noch unnötig. Die Abwicklung der Bestellungen kann man selbst übernehmen, ebenso die Verwaltung des Shops. Die Buchhaltung können externe Dienstleister extrem kostengünstig übernehmen. Auch Lagerung und Versand der Ware kann man anfangs noch selbst bewerkstelligen. In der Anfangszeit sollte man höchstens freiwillige Hilfe von Freunden oder Familienmitgliedern annehmen, denn die ersten Einnahmen sind immer unsicher. Erst, wenn man merkt, dass die Arbeit sehr viel zu werden droht, sollte man über Mitarbeiter nachdenken. Sie könnten beispielsweise auf 400 €-Basis oder in Teilzeit dabei helfen, Waren zu verpacken oder ganze Teilbereiche wie die Lagerung und Rechnungsstellung zu verwalten. Dennoch sind sie unterste Priorität und sollten erst eingestellt werden, wenn die ersten Einnahmen mit dem neuen Shop generiert wurden.

…und jetzt Du!

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