Laut Schätzungen der Kölner BBE-Unternehmensberatung werden in den nächsten zehn Jahren rund zwei Billionen Euro vererbt werden. Doch Vermögensübertragungen sind nicht kostenlos. Bei Erbschaften und Schenkungen ist auch das Finanzamt mit von der Partie. Wie viel Begünstigte bezahlen müssen, richtet sich zum einen nach dem Verwandtschaftsgrad, zum anderen nach dem Vermögenswert (siehe Grafik). „Allgemein unterscheidet der Gesetzgeber drei Steuerklassen. Diese gelten allein bei Vermögensübertragungen und dürfen nicht verwechselt werden mit den sechs Klassen bei der Einkommensteuer“, so Lothar Pues, Geschäftsführer der Pues Steuerberatungsgesellschaft, Essen.
Generell gilt: Je enger die familiären Bande sind, desto bescheidener fallen im Erbfall die Forderungen des Finanzamtes aus und desto höher sind die Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen.
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Zur Klasse I gehören Ehegatten (Freibetrag: 307.000 Euro), Kinder, Stiefkinder (je 205.000 Euro), Enkel und Urenkel und weitere Abkömmlinge in gerader Linie sowie Eltern und Großeltern (je 51.200 Euro)
Zur Klasse II zählen Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern und geschiedene Ehegatten (Freibetrag je 10.300 Euro).
Klasse III betrifft alle übrigen Begünstigten (Freibetrag je 5.200 Euro).
Für alle Erben gibt es jedoch auch eine Möglichkeit, die komplette oder zumindest teilweise Rückzahlung der Erbschaftsteuern zu erreichen. „Wenn das ererbte Vermögen oder ein Teil davon innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall in eine gemeinnützige Stiftung eingebracht wird, muss das Finanzamt die Erbschaftsteuern zurückerstatten“, so Jörg Martin, Geschäftsführer der Deutschen Stiftungsagentur. Wobei die Stiftung so angelegt werden kann, dass ein Drittel der jährlichen Erträge steuerfrei dem Stiftungsgründer zugute kommen.
Wer an weiteren Informationen zum Thema „Gründung einer eigenen Stiftung“ interessiert ist, kann gegen einen rückadressierten und mit 1,44 Euro frankierten DIN A 4 Briefumschlag kostenlos eine informative Broschüre anfordern (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel.: 02131/66 22 221, Fax: 02131/66 22 225, www.stiftungsagentur.de). Wertvolle Hinweise gibt es außerdem unter www.erbschaftsteuerlexikon.de.
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