Mit Abstand am meisten erbt jedes Jahr der Staat. Laut Angaben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) beliefen sich die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer im letzten Jahr auf insgesamt 3.020,6 Mio. Euro. Für die kommenden Jahre rechnet das BMF mit weiter steigenden Erträgen, da wir uns in einem Jahrzehnt der Erben befinden. Laut Prognosen werden in diesem Zeitraum über 15 Mio. Haushalte in Deutschland ein Vermögen von insgesamt rund 2 Billionen Euro erben.
Zwar gewährt der Staat abhängig vom Verwandtschaftsgrad den Erben nicht unerhebliche Freibeträge, doch nach Abzug dieser Beträge werden zwangsläufig Erbschaftsteuern fällig. Und das nicht zu knapp – wenn kein Verwandtschaftsgrad vorliegt, müssen die Erben bis zu 29 Prozent des Vermögens an den Staat abtreten. Die einzige Möglichkeit, um dies zu verhindern, besteht in der Gründung einer eigenen Stiftung. „Wer sein Vermögen ungeschmälert erhalten und selbst festlegen möchte, was mit seinem Geld geschieht, sollte zu Lebzeiten eine Stiftung errichten und diese dann später zumindest partiell als Erbin einsetzen“, so der Stiftungsexperte Lothar Pues (Geschäftsführer der Pues Steuerberatungsgesellschaft, Essen).
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Die Verwandten können dann beispielsweise bis zur Höhe der gesetzlichen Freibeträge bedacht werden, das hierüber hinausgehende Vermögen erhält die Stiftung und muss dann nicht versteuert werden. Im Gegenteil: Wer eine gemeinnützige Stiftung ins Leben ruft, wird für dieses Engagement vom Staat belohnt. Der Fiskus erkennt bei Stiftern bis zu 307.000 Euro Startkapital steuermindernd an, einmalig im Gründungsjahr oder frei verteilt über einen Zeitraum von zehn Jahren. Wenn das Stiftungskapital in der Folgezeit aufgestockt wird, können außerdem jährlich bis zu 20.450 Euro im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend gemacht werden.
Wer weitere Informationen zum Thema „Gründung einer eigenen Stiftung“ erhalten möchte, kann kostenlos eine Broschüre gegen einen rückadressierten und mit 1,44 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag bei der Deutschen Stiftungsagentur anfordern (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel.: 02131/66 22 221, Fax: 02131/66 22 225, www.stiftungsagentur.de).
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