Was nützt es, wenn die besten Geschäftsideen und deren Umsetzung in die Praxis schon im Kopf bereit liegen, wenn durch fehlende finanzielle Mittel keine Möglichkeit besteht, diese in die Realität umzusetzen. Das wissen auch die Politiker und Wirtschaftsexperten. Gemeinsam wurde vom Bund und den Ländern für den Zweck der Unterstützung von Existenzgründern in Deutschland ein Programm erstellt, welches als Förderprogramm bezeichnet wird.
Grundlegend ist es für einen Existenz- oder Unternehmensgründer, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um sowohl die eigenen Lebensbedürfnisse als auch die unternehmerischen Belange abdecken zu können. Oftmals bestehen gerade zu Anfang einer Existenzgründung Schwierigkeiten darin, sofort eine wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen. Da auch Banken und Finanzinstitute aus verschiedenen Gründen nicht immer Kredite gewähren und deren Rückzahlung außerdem eine enorm hohe Belastung darstellt, sind Förderprogramme eine sinnvolle Alternative für den Start in die Selbstständigkeit.
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In Deutschland können derzeit insgesamt zehn Förderprogramme genutzt werden, welche ganz unterschiedliche Fördermittel zur Verfügung stellen.
Gründungszuschuss
Die Fördergelder für Selbstständige, welche über den sogenannten Gründungszuschuss bewilligt werden, gehören zu den unterstützenden Maßnahmen des Arbeitsamtes. Sie werden vorrangig an Bezieher von Arbeitslosengeld 1 vergeben, wenn sie durch eine Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus finden würden. Entsprechende Fördergelder belaufen sich auf etwa neun Monate in Form von 300 Euro zusätzlich zum Arbeitslosengeld 1.
KfW-Startgeld
Fördergelder werden in diesem Bezug von der sogenannten KfW Mittelstandsbank in Form von Unternehmerkrediten vergeben. Auch bestehende Unternehmer und Freiberuflicher können diese Darlehen als Fördergelder zur Selbstständigkeit in Anspruch nehmen.
Eingliederungszuschuss, Unternehmerkapital für Wirtschaftsgründungen
Eine weitere Variante für die Nutzung von Fördergeldern für Selbstständige sind der Eingliederungszuschuss und die als Unternehmerkapital-ERP-Kapital für Neugründungen bezeichneten Fördergelder. Der Eingliederungszuschuss obliegt bei der Vergabe der Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit, das Unternehmerkapital für Gründungen wird im Gegensatz dazu ebenfalls über die KfW Mittelstandsbank finanziert. Hierzu kommen vorrangig Existenzgründer in die enge Auswahl, welche zu wenig Haftungskapital besitzen und dadurch die wirtschaftliche Existenz von vorn herein riskant ist. Beim letztgenannten Fördergeld für Selbstständige handelt es sich um ein Darlehen, welches in einem Umfang von 500.000 Euro gewährt wird und durch eine Laufzeit von 15 Jahren gekennzeichnet ist.
Gründercoaching und ERP – Umwelt- und Energiesparprogramm
Über beide Varianten können Selbstständige die entsprechenden Fördergelder beziehen. Im Zusammenhang mit dem Gründercoaching erhalten neu gegründete Wirtschaftsunternehmen über den sogenannten Europäischen Sozialfond der Europäischen Union Maßnahmen, welche mit eng mit einem erfolgreichen Firmencoaching verbunden sind. Dies betrifft sowohl Selbstständige in den alten als auch in den neuen Bundesländern.
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