Nachlass rechtzeitig klären: Gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge?

Ein Thema, mit dem sich keiner gern beschäftigt, ist die Endlichkeit des eigenen Lebens. Das hat zur Folge, dass viele Menschen sterben, ohne ein Testament zu hinterlassen. In diesem Fall tritt dann automatisch die gesetzliche Erbfolge ein, die aber keineswegs immer im Sinne des Erblassers ist. Laut Gesetz haben nur der Ehegatte/in und Blutsverwandte einen Anspruch auf das Erbe. Als Faustregeln gelten dabei: Nachfahren erben vor Vorfahren. Und Erben einer höheren Ordnung (engere Angehörige) schließen diejenigen einer niedrigeren Ordnung (entfernte Verwandte) aus.

In der Realität wird diese gesetzlich vorgeschriebene Rangfolge jedoch häufig gar nicht gewollt. Denn die engsten Angehörigen sind nicht zwangsläufig diejenigen, denen die größte Sympathie entgegengebracht wird. Wer vermeiden will, dass sein Nachlass entsprechend der gesetzlichen Erbfolge geregelt wird, sollte rechtzeitig daran denken, ein Testament zu schreiben. Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge hat nämlich mit Ausnahme der Pflichtanteile die so genannte gewillkürte Erbfolge, die in einem Erbvertrag bzw. einem Testament festgelegt wird. 

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Wer keine Verwandten oder Freunde hat, die in den Genuss des Erbes kommen sollen, hat außerdem die Möglichkeit, zu Lebzeiten eine gemeinnützige Stiftung zu gründen, die dann im Testament als Erbin eingesetzt wird. In diesem Fall bleibt das Vermögen ungeschmälert erhalten, da dann keine Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer anfällt. Weiterer Vorzug einer Stiftung: Der Erblasser kann genau festlegen, für welche Zwecke sein Erbe verwendet werden soll. Außerdem kann er die Stiftung mit seinem Namen verbinden und sich auf diese Weise zumindest in einem gewissen Sinn unsterblich machen. Wer an näheren Informationen zum Thema Gründung einer privaten Stiftung interessiert ist, kann bei der Deutschen Stiftungsagentur gegen einen rückadressierten und mit 1,44 Euro frankierten DIN A 4-Briefumschlag eine Broschüre anfordern (Deutsche Stiftungsagentur, Gut Gnadental, Nixhütter Weg 85, 41468 Neuss, Tel.: 02131/66 22 221, Fax: 02131/66 22 225, www.stiftungsagentur.de).

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